Allgemeine Geschäftsbedinungen
Vertragssprache ist Deutsch
I. Auftragsertellung:
Ein Auftrag gilt erst als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich. Die in den Drucksachen enthaltenen Angaben betr. Maße und Gewichte sowie die Abbildungen und Beschreibungen sind im Zuge der stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung nur annähernd maßgebend, ohne dass eine Verbindlichkeit zur Benachrichtigung über erfolgte Abänderungen besteht. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums – und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne unsere Genehmigung anderen nicht zugängig gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster etc. volle Verbindlichkeit. Mündliche Angaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.
II. Werkzeugkosten:
Der Besteller erwirbt auch für den Fall , dass er zur Zahlung eines Anteils an den Werkzeugkosten verpflichtet ist, keinen Anspruch auf Überlassung der Fertigungsmittel nach Beendigung des Auftrages.
III. Lieferzeit:
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung an, bzw. ab Klärung sämtlicher technischer Fragen bis zur Absendung der Ware. Ihre Einhaltung setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Hindernisse gleichviel, ob sie in unserem Hause, bei unserem Lieferwerk oder dessen Unterlieferanten eintreten wie: Fälle höherer Gewalt, Ausschuss werden oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, allgemeine Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung etc. entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Über den Eintritt derartiger Hindernisse werden wir den Besteller möglichst unterrichten. Die Lieferzeit ist in solchen Fällen angemessen zu verlängern. Teillieferungen sind dabei auf Kosten des Bestellers gestattet. Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorhandenen Lieferverzuges eintreten.
IV. Versand:
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur aufgrund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Versicherung gegen Transportschäden wird nur vorgenommen, wenn der Besteller dies ausdrücklich vorschreibt und gleichzeitig die Kosten übernimmt.
Abweichungen von dem Lieferschein oder der Rechnung sind uns sofort nach Empfang der Ware schriftlich zu melden. Auf dem Transportweg entstandene Schäden sind unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt im eigenen Interesse vom jeweiligen Transportunternehmen bescheinigen zu lassen, damit gegebenenfalls Regressansprüche geltend gemacht werden können.
V. Mängelhaftung:
Fehlerhafte Waren und Teile werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt, wenn einwandfrei festzustellen ist, dass etwa ein Äußerlich nicht erkennbarer Materialfehler die Ursache der Beanstandung darstellt.
Bei der Bearbeitung eingesandten Materials, sei es Zerspahnung, Wärmebehandlung, Schleifen u. a. – haftet der Lieferer nicht für Mängel die sich daraus ergeben, dass der Besteller falsche Materialangaben gemacht oder fehlerhaftes Material geliefert hat. Der Lieferer hat auch in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Leistung. Die Kosten für erforderliche Materialuntersuchungen trägt der Besteller. Für Mängelschäden, die der Lieferer zu vertreten hat, leistet er nur Ersatz bis zur Höhe des Behandlungslohnes. Nach der Wahl des Bestellers wird der Lieferer in diesem Fall den Betrag entweder gutschreiben oder entsprechende Werkstücke kostenlos behandeln. Die Gewährleistungsfristen und -beschränkungen gelten auch für eine etwaige Nachbehandlung. Sind beanstandete Werkstücke ohne schriftliches Einvernehmen des Lieferers be- oder weiterverarbeitet worden, erlischt die Gewährleistungspflicht.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat. Bei den zur Fertigstellung, Aufarbeitung oder Umarbeitung eingesandten Waren, auch bei solchen, die aus den Werkstätten unserer Lieferwerke stammen, wird keinerlei Haftung für das Verhalten beim Härten und bei der Bearbeitung übernommen. Wird das Material während der Bearbeitung schadhaft, so ist uns ein entsprechender Teil der entstehenden Kosten zu vergüten.
Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Lieferer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, können die Kosten der Prüfung dem Besteller berechnet werden.
Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Vl. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind bar fällig bei Warenübernahme. Andere Zahlungen sowie Nachlässe bedürfen der besonderen Vereinbahrung, Beanstandungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei Rücknahme gelieferter Ware werden 10%, mindestens aber 10 € für Lager und Buchungskosten berechnet.
Wir sind nur zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln verpflichtet, deren sofortige Verwertung uns ohne Verlust und Unkosten möglich ist. Die Entgegennahme anderer Zahlungsmittel ist unserem freien Ermessen überlassen, wenn der Besteller sich zur Zahlung etwa entstehender Kosten verpflichtet. Banküberweisungen, Schecks, diskontfähige Wechsel usw. gelten erst nach Gutschrift als Zahlung. Vorauszahlungen oder Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei verspäteter Zahlung werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzinz der Europäischen Zentralbank ( EZB ) berechnet. Lieferung an uns unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Rechnungsbetrages oder unter Nachnahme. Sonderwaren werden an solche Firmen nur gegen entsprechende Anzahlung geliefert, wobei die Verrechnung der Anzahlung bei der Restlieferung erfolgt. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Abänderung. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
VII. Preise:
Die Preise verstehen sich je nach unserer Wahl ab Verkaufsraum oder Lieferwerk und schließen Verpackung, Fracht, Porto und Wertversicherung nicht ein. Das gleiche gilt bei Teillieferungen und Eilsendungen. Bei allgemeinen Änderungen der Produktionskosten bis zum Liefertag bleiben Preisänderungen vorbehalten. Verpackungsmaterial wie Verschläge oder Kisten, werden zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nur nach vorheriger Vereinbarung in gutem, gebrauchsfähigem Zustand bei entsprechender Vergütung zurückgenommen werden. Die Rücksendung hat dann gegebenenfalls frachtrei Verkaufsraum bzw. Lieferwerk zu erfolgen.
VIII.
Eigentumsvorbehalt: Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung stammender Forderungen, mögen sie aus früherer oder späterer Lieferung sein, unser Eigentum. Laufende Wechsel gelten nicht als erfolgte Zahlung. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändungen des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Über Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes an Dritte weiterzuverkaufen. Die Übereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an Dritte erfolgt nur dann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, wenn sich der Kunde bis zur restlosen Zahlung seiner Ansprüche aus dem Kaufvertrag das Eigentum gemäß § 455 BGB vorbehält. Zur Sicherung aller unserer Ansprüche gegen den Besteller werden schon jetzt die Rechte und Ansprüche aus diesem Vorbehaltseigentum und aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten. Die Abtretung dient der Sicherung unserer jeweils offen stehenden Forderungen. Wir sind jederzeit berechtigt, vom Besteller zu verlangen, dass er den Erlös der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden weiterverkauften Waren gesondert aufbewahrt und unverzüglich in Höhe unserer Warenforderung an uns abführt. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Bestellers entweder den Liefergegenstand ohne Verzicht auf unsere Ansprüche bis zu deren Befriedigung wieder an uns zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Beim Rücktritt hat der Besteller uns neben der Entschädigung für entgangenen Gewinn, den erfolgten Aufwand und die Benutzung des Liefergegenstandes, auch jede unverschuldete Wertminderung zu ersetzen.
IX.
Für die vertraglichen Bestimmungen gilt Deutsches Recht. Die Verbindlichkeit vorstehender Lieferbedingungen wird durch die Unwirk- samkeit einzelner Punkte nicht berührt. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die zu obigen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung gelten unsere Lieferbedingungen als angenommen.